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LSG Sachsen, 28.09.2000 - L 2 U 62/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Existenzvoraussetzungen eines Verwaltungsaktes; Anerkennung eines Unfalles als Arbeitsunfall im Beitrittsgebiet; Voraussetzungen für eine Zusicherung einer Behörde; Einhaltung des Schriftformerfordernisses; Voraussetzungen der Wege-Gefahr
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Kein UV-Schutz nach DDR-Recht bei Hilfeleistung eines Unternehmers für ein anderes Unternehmen im Beitrittsgebiet (Unfall 10.10.1991) - zur Frage der Zusicherung (§ 34 SGB X)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 11.03.1999 - S 14 U 77/97
- LSG Sachsen, 28.09.2000 - L 2 U 62/99
- BSG, 11.09.2001 - B 2 U 39/00 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64
Rechtsmittel
Auszug aus LSG Sachsen, 28.09.2000 - L 2 U 62/99
Fehlt es an diesem Willen, so liegt keine wirksame Zustellung eines Verwaltungsaktes vor (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.04.1968 - VIII C 19.64 = BVerwGE 29, 321 ff.) Im vorliegenden Fall war jedoch das BVA für den Erlass eines den Kläger begünstigenden Bescheides hinsichtlich der Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bereits nicht zuständig - ganz abgesehen davon, dass es einen solchen mit dem Schreiben vom 24.05.1993 nach dessen Wortlaut eindeutig nicht erlassen wollte. - BSG, 22.06.1976 - 8 RU 124/75
Unfallversicherungsschutz - Ausländer - Rettung aus Lebensgefahr
Auszug aus LSG Sachsen, 28.09.2000 - L 2 U 62/99
Der Normzweck der genannten Bestimmung bestand nach dem Recht der DDR, ebenso wie auch nach den inhaltlich kaum abweichenden bundes- und gesamtdeutschen Regelungen (§§ 539 Abs. 1 Nr. 9 RVO, 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a SGB VII) darin, dass davon ein Tätigwerden umfasst war/ist, das entweder unmittelbar oder mittelbar im öffentlichen Interesse liegt (Urteil des BSG vom 22.06.1976, 8 RU 124/75 = BSGE 42, 97, 102), bzw., mit den Worten der Kommentar-Literatur der DDR, um "gesellschaftlich wichtige und geförderte Aktivitäten" (Rechtslexikon, herausgegeben vom Staatsverlag der DDR, 1988, Stichwort: "Erweiterter Versicherungsschutz bei Unfällen";… Rechtshandbuch für den Bürger, Staatsverlag der DDR, 1995, S. 428).