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   LSG Sachsen, 28.09.2000 - L 2 U 62/99   

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https://dejure.org/2000,20045
LSG Sachsen, 28.09.2000 - L 2 U 62/99 (https://dejure.org/2000,20045)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28.09.2000 - L 2 U 62/99 (https://dejure.org/2000,20045)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28. September 2000 - L 2 U 62/99 (https://dejure.org/2000,20045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Existenzvoraussetzungen eines Verwaltungsaktes; Anerkennung eines Unfalles als Arbeitsunfall im Beitrittsgebiet; Voraussetzungen für eine Zusicherung einer Behörde; Einhaltung des Schriftformerfordernisses; Voraussetzungen der Wege-Gefahr

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein UV-Schutz nach DDR-Recht bei Hilfeleistung eines Unternehmers für ein anderes Unternehmen im Beitrittsgebiet (Unfall 10.10.1991) - zur Frage der Zusicherung (§ 34 SGB X)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 19.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.09.2000 - L 2 U 62/99
    Fehlt es an diesem Willen, so liegt keine wirksame Zustellung eines Verwaltungsaktes vor (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.04.1968 - VIII C 19.64 = BVerwGE 29, 321 ff.) Im vorliegenden Fall war jedoch das BVA für den Erlass eines den Kläger begünstigenden Bescheides hinsichtlich der Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bereits nicht zuständig - ganz abgesehen davon, dass es einen solchen mit dem Schreiben vom 24.05.1993 nach dessen Wortlaut eindeutig nicht erlassen wollte.
  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 124/75

    Unfallversicherungsschutz - Ausländer - Rettung aus Lebensgefahr

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.09.2000 - L 2 U 62/99
    Der Normzweck der genannten Bestimmung bestand nach dem Recht der DDR, ebenso wie auch nach den inhaltlich kaum abweichenden bundes- und gesamtdeutschen Regelungen (§§ 539 Abs. 1 Nr. 9 RVO, 2 Abs. 1 Nr. 13 Buchstabe a SGB VII) darin, dass davon ein Tätigwerden umfasst war/ist, das entweder unmittelbar oder mittelbar im öffentlichen Interesse liegt (Urteil des BSG vom 22.06.1976, 8 RU 124/75 = BSGE 42, 97, 102), bzw., mit den Worten der Kommentar-Literatur der DDR, um "gesellschaftlich wichtige und geförderte Aktivitäten" (Rechtslexikon, herausgegeben vom Staatsverlag der DDR, 1988, Stichwort: "Erweiterter Versicherungsschutz bei Unfällen"; Rechtshandbuch für den Bürger, Staatsverlag der DDR, 1995, S. 428).
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